Kommunal- und Verwaltungsreform

Das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform sowie das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform wurden am 05. Oktober 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden GStB-Nachrichten:

 

Verbandsfreie Gemeinden und Städte sowie Verbandsgemeinden mit weniger als 10.000 bzw. 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig keinen Bestand mehr haben.

 

Betroffen sind 8 Gemeinden und Städte sowie 66 Verbandsgemeinden. Vor allem die betroffenen Verbandsgemeinden und die ihnen angeschlossenen Gemeinden sollen sich mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und ihren Gemeinde- und Verbandsgemeinderäten Gedanken über die künftigen Gebietsstrukturen machen.

Bis zum 30. Juni 2012 ist sowohl der Zusammenschluss mit einer benachbarten Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde oder Stadt als auch die Eingliederung einzelner Ortsgemeinden in eine benachbarte Verbandsgemeinde auf freiwilliger Basis möglich.

„Aus Gemeinwohlgründen erforderliche, allerdings von den verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden nicht selbst auf den Weg gebrachte Gebietsänderungen werden im Anschluss an die Freiwilligkeitsphase nach Maßgabe des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform durch Landesgesetz geregelt.“ (Quelle: Schreiben des Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 16.09.2011)

Weiterführende Informationen



Bitte beachten Sie auch die Informationen auf den Seiten des Statistischen Landesdamtes und des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur.
 

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