Kommunal- und Verwaltungsreform
Verbandsfreie Gemeinden und Städte sowie Verbandsgemeinden mit weniger als 10.000 bzw. 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen künftig keinen Bestand mehr haben.
Betroffen sind 8 Gemeinden und Städte sowie 66 Verbandsgemeinden. Vor allem die betroffenen Verbandsgemeinden und die ihnen angeschlossenen Gemeinden sollen sich mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und ihren Gemeinde- und Verbandsgemeinderäten Gedanken über die künftigen Gebietsstrukturen machen. „Aus Gemeinwohlgründen erforderliche, allerdings von den verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden nicht selbst auf den Weg gebrachte Gebietsänderungen werden im Anschluss an die Freiwilligkeitsphase nach Maßgabe des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform durch Landesgesetz geregelt.“ (Quelle: Schreiben des Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 16.09.2011) Weiterführende InformationenBitte beachten Sie auch die Informationen auf den Seiten des Statistischen Landesdamtes und des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur. | Ansprechpartner GStB Link-Tipps |